Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild.
Eine ungefragte Veröffentlichung eines Personen-Fotos würde gegen dieses Recht
und gegen das Persönlichkeitsrecht des abgebildeten Menschen verstoßen.
Welche Aspekte müssen Sie beim Fotorecht: Personenfotografie beachten ?
Wir unterscheiden unter Herstellen und Veröffentlichen von Personenfotos:
Herstellen dürfen wir Fotos von Menschen grundsätzlich nur mit deren Einverständnis.
Das gilt für den privaten, wie auch für den gewerblichen Bereich.
Es sollte immer gefragt werden, ob Fotos gemacht werden dürfen,
ein Lächeln in die Kamera kann als Zustimmung gedeutet werden.
Wann ist ein Foto veröffentlicht ?
Sobald das Bild die Privatsphäre verlassen hat, gilt es als veröffentlicht.
Privatsphäre bedeutet: die engsten Angehörigen und Freunde.
Fotos von der Betriebsfeier im Unternehmen zu zeigen, heißt, das Bild zu veröffentlichen.
Dies darf nur mit Zustimmung der fotografierten Personen geschehen.