Welche Aspekte müssen Sie beim Fotorecht: Natur- & Sachaufnahmen beachten ?
1. Landschafts-Fotos:
Solange Sie kein Haus- oder Urheberrecht verletzen, können Sie die Natur fotografieren, wie Sie möchten.
Überall, wo Sie keinen Privatgrund betreten, sondern sich auf öffentlichem Gelände befinden,
ist das Fotografieren erlaubt.
Sie dürfen nicht:
- Personen fotografieren (dazu später mehr)
- Hausrechte verletzen (dazu später mehr)