Welche Aspekte müssen Sie beim Fotorecht: Natur- & Sachaufnahmen beachten ?

1. Landschafts-Fotos:

Solange Sie kein Haus- oder Urheberrecht verletzen, können Sie die Natur fotografieren, wie Sie möchten.

Überall, wo Sie keinen Privatgrund betreten, sondern sich auf öffentlichem Gelände befinden,
ist das Fotografieren erlaubt.

Sie dürfen nicht:

  • Personen fotografieren (dazu später mehr)
  • Hausrechte verletzen (dazu später mehr)

 

Wasserfall

 

2. Sachaufnahmen: