Nach der „neuen“ EU-Datenschutzgrundverordnung,

die ab 25.Mai 2018 in Kraft tritt,
sollten Social-Media-Like- und Share-Buttons, insbesondere fb-Buttons nicht mehr verwendet werden.

Grundlage: das facebook- Share und Like-Button, das über ein Plugin gesteuert wird, überträgt ungefragt personenbezogene Daten der Websitebsucher an facebook.

Die Sammlung von Daten erfolgt allein schon bei Aufruf der Website, Sie brauchen keinen Account bei facebook haben, nicht angemeldet sein,
allein Ihr Besuch auf der Website reicht aus.
Und das ist nicht erlaubt – und facebook bietet keine Alternative.

So ergeben sich für mich 2 Alternativen:

  1. Sie verlinken mit einem SM-Bild (Social-Media-Icon) oder auch ohne auf Ihre SM-Plattform.
    oder
  2. Sie verwenden die Tools von Shariff oder eRecht24, die die gleiche Funktion erfüllen wie die Original-SM-Buttons,
    aber ohne personenbezogene Daten zu erheben.

Das einzige Problem bei Punkt 2: diese Anbieter verwenden nachgemachte facebook- (und andere SM-Logos) und verletzten dadurch die Urheber- und Markenrechte von facebook und co.
Sollte facebook einmal dagegen klagen, dann müssen auch Sie mit einer Abmahnung rechnen, weil Sie die Logos verwenden.
Dabei sollte fb darauf bedacht sein, dass seine Inhalte auf möglichst vielen Wegen geteilt werden.
Es liegt in Ihrer eigenen Entscheidung, ob Sie dieses – in meinen Augen – geringes Risiko eingehen möchten.

Nun zu den verschiedenen Möglichkeiten, die Tools von Shariff oder eRecht 24 einzubinden:

1. Sie haben eine „normal“ programmierte Webite ohne Content-Management-System.
Unter heise.de finden Sie allgemeine Informationen zu Shariff,
unter shariff können Sie sich die benötigten Dateien als zip-Ordner downloaden.Wie sehen diese Buttons aus?

An meinem Beispiel sehen Sie die verschieden Gestaltungsmöglichkeiten für die Share-Buttons.

Shariff Sharing Tool

2. Sie arbeiten mit WordPress
Die Website von eRecht24 bietet neben der Erstellung von Datenschutzerklärungen auch ein Tool an,
das Sie als Plugin auf Ihre WordPress-Seite einbinden können.
Dazu müssen Sie allerdings Premium-Mitglied sein (monatlich wieder kündbar), dann können Sie das Tool downloaden und verwenden.
Das Plugin „eRecht24 Safe Sharing“ wird über eine ZIP-Datei eingebunden und die Einstellungen finden Sie in Ihrem WP-Menü unter „Einstellungen / eRecht24 Safe Sharing“.
Sie haben verschieden Möglichkeiten, ein Design oder die Positionierung auszuwählen:

eRecht24 Sharing Tool

3. Sie arbeiten mit Joomla oder anderen CMS:
Unter joomla-agency finden Sie eine ZIP-Datei zum Download und eine Anleitung.
Diese Variante habe ich noch nicht getestet.

Lösungen für weitere Systeme (Typo3 uva.) finden Sie unter e-recht24.de.

Was Sie noch beachten sollten:

    • Wenn Sie die alternativen Tools verwenden, dann beschreiben Sie bitte auch die Arbeitsweise der Tools in Ihrer Datenschutzerklärung.
      Die Funktion hat sich geändert und muss in der Erklärung auch entsprechend beschrieben oder verändert werden.
      Bei eRecht24 gibt es eine Vorlage.
    • In Ihrem Content-Management-System stellen Sie alle Einstellungen für Social-Media-Buttons auf „off“ oder „none“.
      Deaktivieren oder Deinstallieren Sie alles, was mit den Original-SM-Buttons in Verbindung steht.
      WordPress: Das gilt für die Einstellungen in WP-Avada bei z.B.:
      „Avada / Theme Options /Portfolio / Single Post / Social Sharing Box: “off” “
      „Avada / Lightbox / Social Sharing: “off” „
      – WordPress: Einstellungen / Social Media: alle Punkte auf “aus” und “none” stellen
      und nicht vergessen:

      WordPress-Einstellungen für SM-Buttons

 

  • Kontrollieren Sie alle generellen Einstellungen und PlugIn-Einstellungen.

Wie können Sie testen, ob noch share-Funktionen auf der Seite vorhanden sind:

Website aufrufen mit Google Chrome,
mit rechter Maustaste irgendwo auf die Seite klicken / untersuchen.
Es öffnet sich ein Fenster unten oder auf der rechten Seite.
Dort auf Sources klicken.
Alarmglocken, wenn dieser Eintrag vorhanden ist:

Analysetool bei Google Chrome

Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsgültigkeit.

Ich bin weder Datenschutzbeauftragter noch Rechtsanwalt und kann mein Wissen nur als Ratschlag weiter geben.