Welche „Werke“ auf unseren Wegen, Straßen und öffentlich zugänglichen Plätzen
dürfen fotografiert und vermarktet werden:

Urheberrechtlich geschützte Dinge dürfen nicht fotografiert werden.

Welche Aspekte müssen Sie beim Fotorecht: Panorama- & Strassenfreiheit beachten ?

1. Werke, die sich bleibend an öffentlichen Plätzen befinden,

dürfen fotografiert werden.
Bleibend bedeutet:

  • für die Dauer des Kunstwerks dort vorhanden
  • fest mit dem Boden verbunden

Damit sind u.a. gemeint:
Brunnen, Skulpturen, Straßenmalereien, Denkmäler, Plakate, Schilder (auch von Gaststätten und Geschäften),
die fest verankert und bleibend vorhanden sind.
Dazu gehören auch Graffiti, Schnee- und Eisfiguren.

Alle diese Dinge können fotografiert, veröffentlicht und auch vermarktet werden.

Fotorecht: Denkmal in München      Â