Welche „Werke“ auf unseren Wegen, Straßen und öffentlich zugänglichen Plätzen
dürfen fotografiert und vermarktet werden:
Urheberrechtlich geschützte Dinge dürfen nicht fotografiert werden.
Welche Aspekte müssen Sie beim Fotorecht: Panorama- & Strassenfreiheit beachten ?
1. Werke, die sich bleibend an öffentlichen Plätzen befinden,
dürfen fotografiert werden.
Bleibend bedeutet:
- für die Dauer des Kunstwerks dort vorhanden
- fest mit dem Boden verbunden
Damit sind u.a. gemeint:
Brunnen, Skulpturen, Straßenmalereien, Denkmäler, Plakate, Schilder (auch von Gaststätten und Geschäften),
die fest verankert und bleibend vorhanden sind.
Dazu gehören auch Graffiti, Schnee- und Eisfiguren.
Alle diese Dinge können fotografiert, veröffentlicht und auch vermarktet werden.
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