Welche Aspekte müssen Sie beim Fotorecht: Natur- & Sachaufnahmen beachten ?

1. Landschafts-Fotos:

Solange Sie kein Haus- oder Urheberrecht verletzen, können Sie die Natur fotografieren, wie Sie möchten.

Überall, wo Sie keinen Privatgrund betreten, sondern sich auf öffentlichem Gelände befinden,
ist das Fotografieren erlaubt.

Sie dürfen nicht:

  • Personen fotografieren (dazu später mehr)
  • Hausrechte verletzen (dazu später mehr)

 

Wasserfall

 

2. Sachaufnahmen:

Was darf ich fotografieren ?

  • Es ist grundsätzlich erlaubt, das zu fotografieren, was  frei / öffentlich begehbar ist
  • Solange keine Zäune oder Mauern ein Grundstück eingrenzen,
    dürfen Sie auch ins Grundstück hinein fotografieren
  • Der Eigentümer einer Sache (auch Tiere !) hat kein Recht am Bild der eigenen Sache

 

Darf ich die Fotos veröffentlichen und / oder kommerziell nutzen ?

Reine Sachaufnahmen, die nicht unter die unten aufgeführten Ausnahmen fallen, dürfen fotografiert, veröffentlicht und auch kommerziell genutzt werden.

Mit Zustimmung des Eigentümers dürfen Sie auch das Grunstück des Eigentümers betreten und von dort aus fotografieren oder Innenaufnahmen usw. machen.
Sie brauchen jedoch eine – am besten – schriftliche Genehmigung des Eigentümers, dass Sie die Fotos veröffentlichen oder kommerziell nutzen dürfen.

Ausnahmen:

Hier dürfen Sie nicht fotografieren, bzw. die Fotos veröffentlichen oder kommerziell nutzen:

  1. Skulpturen oder sonstige künstlerischen Werke, auf einem Privatgrundstück, auf denen ein Urbeberrecht besteht
  2. Verstoß gegen das Hausrecht
    • Privatgrundstück
    • Zoo
    • Bahnhof oder Zug
    • Hotel
    • Kirchen
    • öffentliche Gebäude
    • Privatgelände, obwohl öffentlich zugänglich
    • Betreten von Kuhweiden
  1. Privat- oder Intimsphäre verletzen
    • nicht über den Zaun oder durch ein Loch im Zaun hindurch fotografieren
    • nicht vom eigenen Haus aus (aus einer erhöhten Position) auf das Grundstück des Nachbarn fotografieren
    • nicht mit Hilfsmitteln wie Hubwagen, Leitern oder sonstigem fotografieren,
      Stativ zur Stabilisierung (nicht zur Erhöhung der Position) und Teleobjektiv sind erlaubt
    • Sie dürfen nur das fotografieren, was von einem öffentlich begehbaren Platz aus auch fotografiert werden kann
  2. gesetzliche Fotografierverbote
    • Militär – sicherheitsgefährdend
    • Gerichtsverhandlungen
    • Luftaufnahmen in einen Privatbesitz hinein

Grundsätzlich gilt: Wenn nichts angeschlagen steht, dann ist das Fotografieren für Veröffentlichungen oder eine kommerzielle Nutzung nicht erlaubt.

Achtung: Beim Fotografieren von Architektur könnten Sie ein Urheberrecht verletzen,  im Zweifelsfall sollten Sie nachfragen.

 Hunde    Schanenmutter mit Küken

Unterscheiden Sie zwischen
„fotografieren“, „veröffentlichen“ und „kommerziell nutzen
in Bezug auf Natur- und Sachfotografie:

Bei der Natur- und Sachfotografie ist die Regelung einfach,
wenn Sie die Ausnahmeregelungen beachten, dürfen Sie Natur, Sachen und Tiere fotografieren, veröffentlichen und auch kommerziell nutzen.

 

Fotografieren, das bedeutet, das Recht, überhaupt ein Foto zu machen.

Veröffentlichen heißt, dass das Bild Ihre Privatsphäre verlässt.
Die Privatsphäre meint den engsten Familien- oder Freundeskreis.
Normalerweise werden Fotos im Internet, auf Websites oder auf Social-Media-Portalen veröffentlicht.

Kommerziell nutzen bedeutet, Sie verkaufen Ihre Fotos an Werbeagenturen, Verlage usw.

Alle Erläuterungen zum Fotorecht erheben nicht den Anspruch der Vollständigkeit und Aktualität.

Gesetzesänderungen, die sich seit der Veröffentlichung ergeben haben, sind nicht berücksichtigt.

Die Auseinandersetzung mit dem Thema „Fotorecht“ ist sehr umfangreich, die Darlegungen sind nach bestem Wissen und Gewissen,
ich erhebe nicht den Anspruch, jedes Detail oder jede gesetzliche Regelung zu nennen.